Ü-Siegel ® für Türentechnik
Das Ü-Siegel Ist ein geschütztes technisches Überwachungssiegel.
Von der Beratung des Bauherren und Planers bis zur Bauabnahme begleitet das geschützte Ü-Siegel in Form einer Bedarfsüberwachung das sensible Segment der professionellen Türentechnik in folgenden Fachbereichen:
Bedarfsüberwachung:
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in der Beratungphase für Bauherren und Planer
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Ausschreibungsprüfung nach technischer Machbarkeit (gesetzliche Hinweispflicht des ausführenden Fachbetriebes)
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technische Produktauswahl und Angebotserstellung
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Einhaltung und Berücksichtigung der aktuellen DIN u. EURO- Normen durch ausschreibende Stelle (Hinweispflicht d. AN)
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sach- und fachgerechte normative Montage
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technische und ablaufbezogene Bauüberwachung (Baumängel anzeigen) (Hinweispflicht der ausführenden Firma (Bsp. zulässige Baufeuchte)
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technische Bauabnahme der Türelemente-Schadensbegrenzung
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Reklamations- und Beschwerdemanagement/ Fehlervermeidung
»
hohe Kostenersparnis durch Vermeidung von Ablauffehlern
Leistung des geschützten Ü-Siegels® für Türentechnik
Bedarfsüberwachung mit Ü-Siegel durch:
» ganzjährige Telefonfachberatung inclusive
» eine gutachtliche Stellungnahmen pro Jahr inclusive
» codiertes Internetportal für Türentechnik (nur Inhaber Ü-Siegel) inklusive
» 50% Rabatt auf alle Vollgutachten des BFT
» 50% Rabatt auf alle sonstigen Leistungen des BFT
(wie Seminare, erforderliche Schriftsätze etc.)
» Verwenden des Ü-Siegels als Werbung für Fachbetriebe
» Inhaber erhält Ü-Siegel-Pass für Türentechnik
»
jährliche Siegelmarken zur lizensierten Verwendung
Voraussetzung für den Erwerb des Ü-Siegels
» Fachbetrieb muss mindestens seit 2 Jahren am Markt bestehen
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Teilnahme am Basic- Seminar professionelle Türentechnik Ü-Siegel
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Antragstellung im Formularverfahren zum Erwerb Ü-Siegel
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Nach Annahme des Antrags durch BFT erfolgt die Versendung des Überwachungsvertrages zum jeweiligen Kalenderjahr
» Download des Antragsformulares um Erwerb des Ü-Siegels
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